Allgemeine Informationen
Für Ihren ersten Termin noch ein paar hilfreiche Hinweise.
Insbesondere, wenn Sie über ein Rezept einer gesetzlichen Versicherung verfügen, ist es wichtig möglichst zeitnah im Anschluss an die Ausstellung des Rezeptes Ihre Behandlung zu beginnen, da die Krankenkassen hier sehr strenge Fristen vorgeben.
Bitte bedenken Sie, dass Sie sich je nach Befundung und Behandlung entkleiden müssen.
Wählen Sie hierzu möglichst praktische Kleidung, die sie schnell ablegen und schnell wieder anziehen können. Aus eigenem Interesse sollten Sie zu jeder Behandlung ein ausreichend großes Handtuch mitbringen.
Für den ersten Termin halten Sie bitte folgende Informationen bereit:
- Angaben über Ihre Beschwerden
- andere wichtige Diagnosen
- Falls vorhanden Dokumente wie Therapiebericht,
OP-Bericht, Röntgen- oder MRT-Aufnahmen - Medikamentenliste
- Allergien und Unverträglicheiten
Terminabsagen
Natürlich kann es vorkommen, dass Sie verhindert sind und an einem Ihrer Behandlungstermine nicht teilnehmen können. In diesem Fall sind wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns möglichst zeitnah Bescheid geben. Die Praxistermine sind aufeinander abgestimmt. Wenn es zu einer kurzfristigen Absage kommt, die nicht 24 Stunden im Voraus gemeldet wird, müssen wir je nach Situation diese ausgefallene Zeit in Rechnung stellen.
Eigenbeteiligung
Bei fast allen gesetzlichen Krankenkassen wird für die Behandlung eine Zuzahlung erhoben. Diese ist nicht willkürlich sondern setzt sich aktuell aus der Rezeptgebühr in Höhe von 10,00 € zusammen sowie einem prozentualen Anteil von 10 Prozent des Rezeptwertes. Wir sind Ihnen dankbar dafür, wenn Sie diesen Betrag, den wir an den Kostenträger abführen müssen, bei Ihrer ersten Behandlung begleichen. Welche Voraussetzungen Sie für eine Zuzahlungsbefreiung erfüllen müssen erfahren Sie bei Ihrer Krankenversicherung. Falls Sie bereits zuzahlungsbefreit sind, legen Sie bitte den entsprechenden Nachweis bei Behandlungsbeginn vor.